IFRS / IAS 19 (2011) - Erfahrungsbericht
Nach dem neuen IAS 19 (2011) sind bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen erweiterte Anhangangaben wie z. B. Sensitivitätsanalysen für versicherungsmathematische Annahmen und Angaben zum Fälligkeitsprofil der Verpflichtungen erforderlich. Wir berichten über Art, Häufigkeit und Auswirkung der von unseren Mandanten zum 31.12.2013 diesbezüglich beauftragten Zusatzberechnungen.
Am 16.06.2011 wurde die Neufassung des International Accounting Standard IAS 19 - IAS 19 (2011) - veröffentlicht. Diese Neufassung ist verpflichtend anzuwenden für Wirtschaftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2013 beginnen.
Nach IAS 19.145 ist für jede maßgebliche versicherungsmathematische Annahme eine Sensitivitätsanalyse zum Bilanzstichtag anzugeben, in der gezeigt wird, wie die Verpflichtung durch Änderungen der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen, die zu diesem Zeitpunkt angemessenerweise für möglich gehalten wurden, beeinflusst worden wäre. Die versicherungsmathematischen Annahmen teilen sich auf in finanzielle Annahmen - hierzu zählen Rechnungszins, Gehalts- sowie Rententrend - und demographische Annahmen, bestehend aus biometrischen Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln), Pensionierungsalter und Fluktuationsrate.
Zum 31.12.2013 wählten unsere Mandanten als Basisannahmen überwiegend Werte von 3,2 % bis 3,6 % (Rechnungszins), von 2,0 % bis 3,0 % (Gehaltstrend, falls relevant) und von 1,0 % bis 2,0 % (Rententrend / Inflation). In 61 % der Fälle wurde ohne Gehaltstrend gerechnet, weil die Verpflichtungen nicht (mehr) gehaltsabhängig sind. Für die Basisberechnungen wurden als biometrische Rechnungsgrundlagen stets die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Fluktuation wurde in ca. der Hälfte der Fälle berücksichtigt; die uns in diesen Fällen vorgegebenen Fluktuationsraten waren sehr mandantenspezifisch und deckten eine Bandbreite von 0,5 % bis 10,0 % ab.
Für die Sensitivitätsanalysen waren überwiegend Variationen der Basisannahmen „in beide Richtungen“, d. h. um +/- x Basispunkte, durchzuführen. In der folgenden Tabelle sind die Häufigkeiten der beauftragten Variationen der Basisannahmen angegeben; seltene Varianten sind nicht dargestellt:
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keine
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beauftragte Variation um |
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Variation |
+/- 0,25 |
+/- 0,50 |
+/- 1,00 |
+/- 1 |
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beauftragt |
%-Punkte |
%-Punkte |
%-Punkte |
Jahr |
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Rechnungszins |
7 % |
42 % |
29 % |
15 % |
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Gehaltstrend |
83 % |
8 % |
0 % |
5 % |
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Rententrend |
32 % |
36 % |
20 % |
7 % |
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Sterbetafeln/Lebenserwartung |
69 % |
--- |
--- |
--- |
27 % |
Pensionierungsalter |
98 % |
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--- |
--- |
2 % |
Fluktuationsrate |
95 % |
0 % |
1 % |
3 % |
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Die relative Auswirkung der Variation einer versicherungsmathematischen Annahme auf die DBO (defined benefit obligation) hängt auch von der Wahl der Basisannahmen, der Struktur des Begünstigtenkollektivs und der Art der Pensionszusagen ab; eine allgemeingültige Quantifizierung der Auswirkung ist somit nicht möglich. Die folgende Tabelle zeigt die von uns bei den Berechnungen für unsere Mandanten beobachteten Effekte, jeweils bezogen auf die DBO für alle Begünstigten, obwohl z. B. der Gehaltstrend i. d. R. nur die DBO für Tätige beeinflusst.
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Variation
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Auswirkung auf Gesamt-DBO |
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Rechnungszins |
je +/- 0,25 % |
bis zu -/+ 8 % |
Gehaltstrend |
+/- 0,25 % |
bis zu +/- 1 % |
Rententrend |
je +/- 0,25 % |
+/– 2,5 % |
Sterbetafeln |
Lebenserwartung +/- 1 Jahr |
+/- 4 % |
Pensionierungsalter |
+/- 1 Jahr |
-/+ 4 % |
Fluktuationsrate |
+/- 1,00 % |
bis zu +/- 1 % |
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Nach IAS 19.147(c) sind Informationen über das Fälligkeitsprofil der Verpflichtungen anzugeben. Dazu gehört die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen (Duration) sowie eventuell andere Informationen über die zeitliche Verteilung der Leistungsauszahlungen.
Die Berechnung der Duration wurde in 93 % der Fälle beauftragt. Ergänzende Angaben zum Fälligkeitsprofil wünschte ca. die Hälfte unserer Mandanten. In Einzelfällen wurden die Restlebenserwartungen für ausgewählte Personen oder die durchschnittliche Restlebenserwartung des Begünstigtenkollektivs nachgefragt. Ansonsten waren stets Angaben zu den erwarteten Leistungsauszahlungen in den folgenden maximal 10 Jahren zu machen. Mit ca. 80 % Anteil an den beauftragten ergänzenden Angaben zum Fälligkeitsprofil war unter dem Aspekt der Häufigkeit die einzige bedeutende Variante: Angabe der erwarteten Leistungsauszahlungen separat für jedes der 5 folgenden Geschäftsjahre und in Summe für die Folgejahre 6 bis 10.
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