Veröffentlichung: Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen
Der Artikel wurde in der Fachzeitschrift „Der Betrieb“ vom 23.09.2016, Heft 38, S. 2185-2191 veröffentlicht.
Durch das im März 2016 in Kraft getretene „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ wurde der Rechnungszins zur Ermittlung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen modifiziert: Der Durchschnittszeitraum, der für die Höhe dieses Rechnungszinses maßgebend ist, wurde von 7 auf 10 Jahre verlängert. Damit sind ein höherer Rechnungszins und niedrigere Pensionsrückstellungen verbunden. Allerdings wird diese Neuregelung durch eine Ausschüttungssperre und eine Informationspflicht im Anhang oder unter der Bilanz begleitet. Hierfür ist der Differenzbetrag zwischen den Rückstellungen bewertet mit dem 10- und dem 7-Jahres-Durchschnittszins zu ermitteln.
Dr. Michael Thaut geht in seinem Beitrag auf offene Fragestellungen zum Anwendungsbereich dieser Neuregelung ein und zeigt auf, mit welchen Belastungen Unternehmen aufgrund von zinsbedingten Rückstellungszuführungen trotzdem rechnen müssen.
Der Artikel kann über den Link: https://recherche.der-betrieb.de/document.aspx?docid=DB1215124 erworben werden. Auf Nachfrage können wir Ihnen ggf. eines der wenigen uns vorliegenden Heftexemplare zur Verfügung stellen.
Stuttgart, den 20.10.2016