Handlungsbedarf in der Rentnerverwaltung
Bisher war grundsätzlich jeder Rentenempfänger verpflichtet, für die Auszahlung seiner Betriebsrenten jährlich eine Lohnsteuerkarte beim ehemaligen Arbeitgeber abzugeben. Die Lohnsteuerkarte wurde für die Rentenempfänger von der zuständigen Gemeinde ausgestellt. Sie enthielt Informationen zur Steuerklasse, zur Kirchensteuerpflicht und eventuell zur Höhe der Freibeträge.
Für das Kalenderjahr 2011 wird keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Ab dem Kalenderjahr 2012 erfolgt eine Umstellung auf ein elektronisches Verfahren - ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale). Deshalb behält die Lohnsteuerkarte 2010 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 müssen nicht neu beantragt werden. Sie werden automatisch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 übernommen.
In der Praxis dient die Lohnsteuerkarte für den Arbeitgeber auch als Lebensnachweis. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung können die Bestandsrentner für das Kalenderjahr 2011 den Lebensnachweis mittels der Lohnsteuerkarte nicht mehr erbringen. Werden die Betriebsrenten ohne Prüfung weitergezahlt, kann dies zu Auszahlungen an nicht berechtigte Hinterbliebene führen. Eine Rückforderung dürfte in den meisten Fällen erfolglos bleiben.
Für den Arbeitgeber stellt sich nun die Frage, wie hier verfahren werden soll. Eine Möglichkeit stellt die Anforderung eines Lebensnachweises dar. Sollten Sie hierzu Fragen haben, so unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung gerne. Bitte sprechen Sie uns einfach an.
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