Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist verabschiedet

Am Freitag, den 07.07.2017, hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Es wird nun nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zeitgleich mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie (http://www.kmkoll.de/artikel.aspx?ID=48) zum 01.01.2018 in Kraft treten. Aufgrund der vorgesehenen Änderungen handelt es sich um die weitreichendste Reform der betrieblichen Altersversorgung seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes.

Durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die betriebliche Altersversorgung vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten. Zudem soll die stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen erreicht werden.

Die Lösung sieht der Gesetzgeber im sogenannten Sozialpartnermodell. Hier soll die betriebliche Altersversorgung auf tarifvertraglicher Grundlage in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung) durchgeführt werden. Daneben ist eine steuerliche Förderung in Form eines Zuschusses für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen vorgesehen, die sich ebenfalls ausschließlich auf die versicherungsförmigen Durchführungswege beschränkt. Folgende Kernpunkte sind vorgesehen:

  • Einführung der reinen Beitragszusage ohne Leistungsgarantien
  • Möglichkeit zur Einführung von Opting-Out-Systemen (verpflichtende Entgeltumwandlung mit Abwahlmöglichkeit für den Arbeitnehmer)
  • Einführung eines steuerlichen Förderbetrags für die Gewährung zusätzlicher Altersversorgung bei Geringverdienern
  • Ausweitung der steuerfreien Finanzierung versicherungsförmiger Durchführungswege (§ 3 Nr. 63 EStG) von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG)
  • Verpflichtende Weitergabe von ersparten Sozialversicherungsbeiträgen in den versicherungsförmigen Durchführungswegen.


Es bleibt dabei, dass die klassische betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse dagegen bedauerlicherweise keinerlei Verbesserung erfährt.

Die Neuerungen haben wir im Folgenden für Sie näher beleuchtet.

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