Initiative zu einem HGB-Zinsmoratorium
Aufgrund der Coronakrise haben die BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und das IVS | Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. eine Initiative mit dem Ziel gestartet, dass der HGB-Rechnungszins für Pensionsrückstellungen für alle Abschlüsse bis Ende 2022 auf dem Stand des letzten Bilanzstichtags (bei Bilanzstichtag 31.12.2019 i. d. R. auf 2,71 %) festgeschrieben werden kann. Dieser Zeitraum soll dann genutzt werden, um die Ermittlungsweise des Rechnungszinses grundlegend zu überarbeiten.
Weiterer Inhalt der „Initiative zu einem HGB-Zinsmoratorium“ ist, dass die Unternehmen die Wahl haben sollen, die Pensionsrückstellungen mit dem festgeschriebenen Zins vom letzten Bilanzstichtag oder mit dem jeweils aktuellen Zins zu ermitteln. Die zusätzliche Bewertung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins soll über diesen Zeitraum beibehalten werden, sodass der jeweilige Differenzbetrag ausschüttungsgesperrt bleibt. Am Ende des Moratoriums soll der einmalig entstehende Aufwand durch die dann eintretende Zinssenkung über 15 Jahre verteilt werden können, es sei denn, der Gesetzgeber hat die Zinsfestsetzung überarbeitet und es gelten neue Regeln für den HGB-Rechnungszins.
Die Initiative ist sehr jung und es bleibt abzuwarten, ob und ggf. inwieweit sie beim Gesetzgeber Gehör findet. Aktuell können wir keine Einschätzung dazu abgeben.
Kommen Sie bitte auf uns zu, falls Sie als Zusatzleistung zu den versicherungsmathematischen Gutachten eine Alternativbewertung gemäß dem Vorschlag der Initiative wünschen.
Über die weitere Entwicklung der Initiative halten wir Sie auf unserer Homepage auf dem Laufenden. Die „Initiative zu einem HGB-Zinsmoratorium“ finden sie hier.
Stuttgart, den 02.10.2020