Digitale Rentenübersicht soll 2023 kommen

Versorgungsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, Riesterrente oder Rürup: Die digitale Rentenübersicht informiert künftig auf einen Blick über die persönliche Altersversorgung. Das Bundeskabinett hat Ende August einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Nach einer Probephase ab Herbst 2022 soll die „säulenübergreifende“ digitale Rentenübersicht 2023 kommen.

Bürger können dann künftig über das Internet eine offizielle Übersicht ihrer gesamten persönlichen Altersabsicherung abrufen. Das Bundeskabinett hat jetzt den Weg für die digitale Rentenübersicht frei gemacht. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund soll ein Portal mit dem Namen „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ geschaffen werden.

Auf der geplanten Online-Plattform sollen alle erreichten und bis zum Rentenbeginn erreichbaren Leistungen einsehbar sein. Die Übersicht soll nicht nur die gesetzlichen Ansprüche, sondern auch die Leistungen enthalten, die etwa durch eine betriebliche Altersversorgung oder durch einen privaten Riester-Vertrag entstehen. Insbesondere sollen die Informationen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.

Der Abruf der Rentenübersicht erfolgt (ausschließlich) elektronisch und anhand der persönlichen Steueridentifikationsnummer. Im Portal sollen die Daten der verschiedenen Versorgungseinrichtungen gesammelt und verständlich aufbereitet werden, um folgende Inhalte darzustellen:

  • Aktuelle Standmitteilung
  • Allgemeine Informationen zur jeweiligen Versorgungseinrichtung
  • Zuordnung der Vorsorge zur gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Altersversorgung
  • Wertmäßige Angaben zu erreichten und erreichbaren Versorgungsansprüchen und Informationen über die Auszahlungsform sowie den Auszahlungszeitpunkt
  • Angaben über den enthaltenen Leistungsumfang (bspw. eine Hinterbliebenenabsicherung) und über die Belastung mit Steuern und Sozialabgaben

Bis die Digitale Rentenübersicht kommt, wird es allerdings noch mindestens bis 2023 dauern. Die Probephase soll 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes starten, also voraussichtlich im Herbst 2022. Teilnehmen werden in dieser Phase freiwillig eingebundene Versorgungseinrichtungen und freiwillige Nutzer.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund schätzt derzeit den Zeitrahmen für die geplante Plattform nach eigener Aussage als ambitioniert, aber machbar ein. Zudem bewertet die Deutsche Rentenversicherung Bund die geplante Einführung der Digitalen Rentenübersicht positiv. Sie kann als sinnvolle Ergänzung der existierenden Renteninformation dienen und den Informationsstand der Bürger über ihre individuelle Altersvorsorge deutlich verbessern.

Insgesamt ist das Feedback aus der Privatwirtschaft und von Verbänden ebenfalls positiv, auch wenn vereinzelt durchaus Kritik geübt wird oder Verbesserungen, beispielsweise bei der technischen Umsetzung, angeregt werden.

Ab 2023 oder spätestens 2024 ist der Regelbetrieb für das Portal vorgesehen. Mit diesem Regelbetrieb sind dann Institutionen der Altersabsicherung zur Teilnahme verpflichtet und müssen Informationen bereitstellen. Diese Pflicht zur Teilnahme trifft jedoch ausschließlich Institutionen oder Versorgungseinrichtungen, die gesetzlich oder per Verordnung verpflichtet sind, mindestens einmal jährlich eine Standmitteilung an die Berechtigten zu versenden.

Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind somit von der verpflichtenden Teilnahme bzw. Anbindung an die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ nach aktuellem Stand zunächst nicht betroffen.

Stuttgart, den 22.10.2020

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