Fallbeispiel

Gelungene Neuordnung einer betrieblichen Altersversorgung

Gut konzipiert und ausgestaltet ist eine betriebliche Altersversorgung, wenn sie im Einklang mit der Unternehmenskultur steht, die Kosten kalkulierbar sind und hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitern findet. Für ein Dienstleistungsunternehmen mit etwa 2.000 Mitarbeitern entwickelte Kern Mauch & Kollegen einen Plan, der die Überleitung von einer leistungs- auf eine beitragsfinanzierte Versorgungszusage reibungslos umsetzt und insgesamt auf das Unternehmen maßgeschneidert ist.

1. Ausgangspunkt

Die alte Versorgungsordnung basiert auf einer klassischen Direktzusage: Fixer Betrag als betriebliche Alters-, Hinterbliebenen- bzw. Invaliditätsrente, der nicht dynamisiert wird.

Trotz der fehlenden Abhängigkeit von der Gehaltsentwicklung zeigte eine durchgeführte versicherungsmathematische Langzeitanalyse, dass sich die Pensionsrückstellung in den nächsten 25 Jahren versechsfachen wird. Diese Entwicklung war langfristig für das Unternehmen nicht tragbar.


2. Anforderungen an den neuen Plan

Aus Sicht des Finanzleiters: Auslagerung der Pensionsverpflichtungen, gute Kalkulierbarkeit, teilweise an den Unternehmenserfolg gekoppelt.

Seitens des Personalleiters: hohe Attraktivität, um Mitarbeiter zu motivieren, neue zu gewinnen und qualifizierte Führungskräfte zu binden.

Zentrale Ziele für den Betriebsrat: verbesserte Leistungen im Versorgungsfall; zudem sollte – ein entscheidender Punkt – kein Mitarbeiter schlechter gestellt werden.

3. Resultat

Durch einen geringen Sonderversorgungsbeitrag glich das Unternehmen die Anwartschaften der wenigen – vor allem älteren – Mitarbeiter aus, die durch die Umstellung schlechter gestellt worden wären. Für die Gesamtheit der Mitarbeiter bringt das neue System eine deutlich verbesserte Altersabsicherung – bei nahezu vollständiger Kostenneutralität für das Unternehmen.

Zeitgemäß und marktgerecht umfasst der neue Versorgungsplan drei Module. Neben dem rein unternehmensfinanzierten Basis-Modul können Mitarbeiter freiwillig durch Entgeltumwandlung zur Eigenvorsorge beitragen – zu besonders vorteilhaften Bedingungen. Ein weiterer Pluspunkt: Gegenüber den fixen Leistungen der alten Versorgungsordnung haben Mitarbeiter bei allen Modulen unter verschiedenen Versorgungspaketen die Wahl. So lässt sich die Absicherung ihrem persönlichen Bedarf anpassen.