Kapitalkonten

Alternative zur betrieblichen Versorgung

Unser Kapitalkontenmodell stellt eine interessante Alternative zur Gewährung einer betrieblichen Versorgungszusage dar. Dieses Modell basiert auf einer andersartigen Konzeption und unterliegt daher nicht dem Betriebsrentengesetz. Als Vergütungsinstrument eingesetzt, eröffnet das Kapitalkontenmodell erweiterten steuerlichen und arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielraum.

Weitere Informationen

Wo und wie Kapitalkonten zum Einsatz kommen können, veranschaulicht folgendes Fallbeispiel: